Dass ein Feature Phone, Smartphone oder Tablet nicht nur mehr zum Telefonieren während des Fahrens verboten ist, sondern gar nicht erst mehr in die Hand genommen werden darf, dürfte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben. Etwas anders sah das ein Smartphone-Nutzer, der sein Handy als Navigationssystem nutzte und es dafür in die Hände nahm. Laut § 23 Absatz 1a der StVO (Strassenverkehrsordnung) darf ein Mobiltelefon oder dessen Hörer während der Fahrt nicht vom Fahrzeugführer aufgenommen werden.
Auch bei Nutzung als Navigation dürfen Smartphones nicht in die Hand genommen werden
Das OLG Hamm bestätigte nun, dass der Paragraf auch dann Gültigkeit habe, wenn das Telefon als Navigationshilfe benutzt werden sollte. Um das Smartphone also nutzen zu dürfen, ist es folglich auch beim Betrieb als Navigationsgerät zwingend notwendig, das Fahrzeug anzuhalten und den Motor abzustellen. Laut dem Oberlandesgericht muss während der Fahrt stets gewährleistet werden können, dass der Fahrer beide Hände frei hat und sich auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann.