Google muss in diesen Tagen eine herbe Schelte hinnehmen. Weil Google AdWords geltende Patentrechte verletzt, muss der Konzern nun eine Strafe von 500 Millionen Dollar zahlen. Selbst für die weltgrösste Suchmaschine ist die hohe Strafe eine immense Belastung. Der IT-Riese verletzt nach Ansicht der Richter Patente von Vringo. Aus diesem Grund muss Google nun jährlich insgesamt 1,36 Prozent seiner Umsätze an den Konkurrenten zahlen. Allein im vergangenen Jahr belief sich dies auf eine beachtliche Summe in Höhe von 500 Millionen Dollar.
Vor allem in den nächsten Jahren dürfte die geforderte Zahlung Google doch mächtig zusetzen. Für den Suchmaschinenkonzern war das Patenverfahren eines der wichtigsten der jüngsten Vergangenheit. Nun hat ein US-amerikanisches Gericht jedoch entschieden, dass der Konzern mit seinem Angebot Google AdWords zwei Patente verletzt, die sich in den Händen von Vringo befinden. Aus diesem Grund müssen in Zukunft 1,36 Prozent der eigenen AdWords-Umsätze an den Kläger weitergeleitet werden. Im vergangenen Jahr hat Google mit AdWords einen beachtlichen Umsatz von über 40 Milliarden US-Dollar generieren können. Ursprünglich kaufte Vringo die Patente von Lycos.
Lycos war in den 90er-Jahren eine ausgesprochen beliebte Suchmaschine. Allerdings konnte sie der aufkommenden Konkurrenz von Google dauerhaft nicht standhalten, sodass sie von der Bildfläche verschwand. Nachdem die Dotcom-Blase platzte, wurde auch Lycos abgewickelt. Google entschloss sich zwar schon kurze Zeit nach dem Urteil dazu, kleine Details am Dienst zu ändern. Diese Anpassungen waren für die Richter jedoch nicht ausreichend, sodass sie sich dazu entschlossen, die Strafe bestehen zu lassen. Hätten sich beide Seiten im Zuge des Verfahrens auf einen Lizenz-Deal einigen können, wären die hohen Strafzahlungen den beiden Unternehmen wohl erspart geblieben.
Die erhoffte Einigung blieb jedoch aus, sodass sich Google allein für das letzte Jahr auf eine Überweisung von über 500 Millionen Dollar einstellen kann. Von Google wurde gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. Allerdings gehen Beobachter nicht von einem Erfolg aus.