Wiederholter Verstoss gegen die Richtlinien für Webmaster

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Eine Webseite aufzubauen, mag im ersten Moment einfach klingen. Allerdings gilt es, wie in vielen Bereichen üblich, einige Regeln zu beachten. Dies vereinfacht die Kommunikation vieler Menschen untereinander. Zudem bildet dies eine gute Basis für den Umgang miteinander im Internet. Für die Gestaltung von Webseiten liegt der Erlass von Richtlinien für Webmaster vor, die nicht nur die hohe Qualität von Suchergebnissen sichern.

Grundlegende Informationen

Von Seiten des Suchmaschinenbetreibers Google soll die hohe Qualität der Suchergebnisse gesichert werden. Daher kam es zur Einführung von manuellen und automatischen Massnahmen, die gegen Websites vorgehen, die sich nicht an die Richtlinien für Webmaster halten.

Was tun, wenn manuelle Massnahmen vorliegen?

Ist eine Webseite von einer manuellen Massnahme betroffen? In diesem Fall kann über die Search Console die Anzeige erfolgen, an welcher Stelle die Webseite gegen die Richtlinien für Webmaster verstösst. Von besonderer Bedeutung ist zudem zu erfahren, welcher Teil der Webseite diese Massnahme hervorruft. Natürlich ist ausserdem der Grund nicht zu unterschätzen, durch den es zu einer manuellen Massnahme kam. Sofern die Beseitigung des Fehlers vorliegt, kann es erneut zu einer Prüfung bei Google kommen. Es gibt nicht wenige Webmaster, bei denen dieser Vorgang zu einer Aufhebung der manuellen Massnahme führt.

Was geschieht bei erneuten Verstössen gegen die Richtlinien?

Immer wieder kommt es vor, dass Webseiten erneut einen Verstoss gegen die Richtlinien für Webmaster in sich tragen. Deutlich wird dies in der Regel nachdem, eine Überprüfung der Webseite erneut stattfand. Mitunter kann sich auf einer anderen Webseite ein unnatürlicher Link befinden, der auf eine andere Webseite verweist. Dies kann der Anlass für eine manuelle Massnahme sein. Nun besteht die Möglichkeit, dass der Einrichtung eines „nofollow“-Attributs und der Einreichung eines Antrages auf erneute Überprüfung. Sofern der Antrag erfolgreich verlaufen ist, kommt es zur Entfernung des „nofollow“-Links. Kommen diese Vorstösse immer wieder vor, wird es schwieriger, dass eine erneute Überprüfung erfolgreich verläuft. Dann wird die Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob mit Absicht hier Spam verwirklicht wird. Sollte sich dies bestätigen, kann es im Hinblick auf die Webseite zu weiteren Massnahmen kommen.

Fazit

Um ein derartiges Vorgehen im Hinblick auf manuelle und automatische Massnahmen zu vermeiden, empfiehlt sich das Einhalten der Richtlinien für Webmaster. Sind erst einmal Verstösse gegen diese Richtlinien erfolgt, wird es schwer, die Seite wieder auf normale Suchmaschinenplatzierungen zu bekommen.

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