Die Richtlinien zum Linktausch in gross angelegten Artikel-Kampagnen
In einem neuen Blogpost hat Google darauf hingewiesen, dass bestimmte Praktiken in Gefahr sind, als unerlaubter Link-Spam gekennzeichnet und bestraft zu werden. Hierbei handelt es sich um Links, die sich in Artikeln befinden können, die als Gastbeiträge, Partner-Einträge, Kommentator-Beiträge oder syndizierte Beiträge in einem Blog gekennzeichnet sind. Solche Links und Artikel sind zwar nicht generell verboten. Sie können aber die Richtlinien zu Linktausch-Programmen verletzen, die von Google herausgegeben worden sind.
Wann werden die Richtlinien verletzt?
Die Richtlinien zu Linktausch-Programmen werden dann verletzt, wenn erkennbar ist, dass der Hauptzweck des Artikels darin besteht, die Nutzer zur Webseite des Autoren des Artikels weiterzuleiten und zu diesem Zweck viele Links gesetzt werden. Dabei nutzt Google verschiedene Kriterien, die als Hinweise auf diesen Hauptzweck gewertet werden:
1. Die Links befinden sich in Artikeln mit vielen zum Inhalt unpassenden Keywords
2. Die Artikel befinden sich auf vielen unterschiedlichen Webseiten oder es gibt eine grosse Vielzahl entsprechender Artikel auf einigen umfangreichen Webseiten
3. Die Autoren sind keine Experten auf dem Gebiet, das der Artikel behandelt
4. Der Content der Artikel ähnelt sich oder ist sogar identisch
Die Folgen von Spam-Links
Wenn Artikel mit Links auf einer Webseite gefunden werden und diese Links als Spam-Links gewertet werden, kann das das gesamte Ranking der Webseite beeinträchtigen. Deshalb ist es für den Betreiber der Seite wichtig, auf die entsprechenden Hintergründe zu achten. Hier spielt immer eine Rolle, wie gut der Inhalt der veröffentlichten Artikel zum Inhalt der gesamten Webseite passt. Hilft der Artikel den Lesern der Webseite? Oder wirkt er eher wie ein Fremdkörper? Da dieses Kriterium allgemein das Ranking bei Google beeinflusst, ist er auch in diesem Zusammenhang ein wertvoller Ratgeber. Auch die Setzung von rel=“nofollow“ kann entsprechende Hinweise geben. Google empfiehlt Webmastern, bei Anfragen zur Veröffentlichung solcher Artikel eine entsprechende Meldung über das Spam-Formular zu machen.