Linkbuilding – Welche Massnahmen akzeptiert Google


Suchmaschinenoptimierung ohne Linkbuilding wäre wie Suppe ohne Salz. In den letzten Jahren hat sich das Linkbuilding zu einer Pflichtveranstaltung entwickelt. Daran haben letzten Endes auch die letzten grossen Updates von Google nichts ändern können. Doch Google ist Linkbuilding in den meisten Fällen ein Dorn im Auge und so werden Massnahmen dieser Art von der Suchmaschine auch bestraft. Aber was ist noch erlaubt und welche Massnahmen können genutzt werden, um Links zu generieren. Grundlegend gilt, dass Google viele klassische Linkbuilding Massnahmen mit den eigenen Richtlinien ausschliesst. Wer vermeiden möchte, abgestraft zu werden, sollte diese Richtlinien letzten Endes auch zwingend einhalten.

Noch immer handelt es sich gerade bei Gastbeiträgen um eine beliebte Massnahme, um das Linkbuilding voranzubringen. Doch genau diese Form des Linkaufbaus ist gerade Matt Cutts in erster Linie ein Dorn im Auge. Bereits Anfang Januar dieses Jahres wies er auf die Gefahren hin, die mit einem Gastbeitrag einhergingen. Schliesslich folgten nur wenige Wochen später erste Taten. So wurde das Linknetzwerk MyBlogGuest abgestraft. Betroffenen davon war aber nicht die Netzwerk-Webseite an sich. Vielmehr wurden die Seiten abgestraft, bei denen es sich um die Nutzer des Netzwerks handelte.600px-VerbotsschildAuch wenn Gastbeiträge nun nicht gerade zu den Dingen gehören, die bei Matt Cutts gern gesehen sind, sind sie auch nicht grundlegend verboten. Allerdings sollten sie durchaus einen gewissen Qualitätsanspruch erfüllen. Handelt es sich bei dem Gastbeitrag um einen guten und ebenso sinnvollen Beitrag, ist dieser auch auf Seiten Googles gern gesehen. Anders gestaltet sich das Bild bei Gastbeiträgen, bei denen es letztlich nur um den enthalten Link geht. Sie stossen bei Google auf Granit und schaden mehr als dass sie nutzen.

Eine weitere klassische Form des Linkbuildings, die auf viel Zuspruch stösst, ist der Linkkauf. Mittlerweile sollte jedoch allseits bekannt sein, dass der Kauf von Links verboten ist. Doch ab wann gilt eigentlich ein Link als gekauft, wenn es nicht zur Zuwendung von Geld kommt? Entscheidend sind dabei vor allem einzelne Faktoren, wie beispielsweise die Höhe der jeweiligen Gegenleistung. Darüber hinaus ist es entscheidend, ob ein bestimmter Gegenstand, der beispielsweise in dem Beitrag beschrieben wird, nur verliehen wird oder ob es sich dabei um ein vermeintliches „Geschenk“ handelt.

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