Die neue EU-Copyright Richtlinie und ihre Folgen für uns

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Bereits seit Monaten sorgt sie für Aufsehen und Aufregung in der IT-Szene und unter Rechteinhabern – die neue Copyright-Richtlinie der EU. Auch wenn über die Richtlinie erst noch im EU-Parlament abgestimmt wird, ist ihre Umsetzung sehr wahrscheinlich. Dieser Beitrag behandelt die wichtigsten Änderungen, die mit dieser Richtlinie auf Webseitenbetreiber, Suchmaschinen und Plattformen mit „User Generated Content“ zukommen.

Um welche Artikel geht es?

Die Aufregung um die neue Richtlinie dreht sich vor allem um den Artikel 11, der die Lizensierung von geschützten Inhalten regelt und der Artikel 13, der die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts auf die Plattformen und Betreiber verlagert.

Was ändert sich für Webseitenbetreiber?

Für Webseitenbetreiber bedeutet das neue Urheberrecht eine Einschränkung der kreativen Möglichkeiten. So wird die Einbindung von sämtlichen urheberrechtlich geschützten Inhalten von anderen Autoren künftig unter das Lizensierungsschema der neuen Richtlinie fallen. Für Seiten, deren Betreiber auch die primären Autoren sind, ändert sich damit relativ wenig.

Allerdings besitzt der Urheber zukünftig für absolut alle seine Inhalte ein exklusives Nutzungsrecht. Dies betrifft beispielsweise auch Ausschnitte von Videospielen oder die Berichterstattung über Sport- und andere Grossveranstaltungen. Das heisst, es wird nicht mehr erlaubt sein, auch nur Teile fremder Inhalte anzuzeigen, bevor man sich dafür die Erlaubnis eingeholt hat. Dabei ist es egal, ob es sich um Textstellen, Bild- und Videoausschnitte oder Webseiten-Previews handelt. Mit dieser Regelung werden unter anderem Blogger, News-Seiten und Video-Influencer in ihrem Tun eingeschränkt. Selbst die Verwendung lizenzfrei verwendbarer Inhalte wird erschwert. Dies gilt sogar für Verlinkungen: Nur noch Text-Links dürfen frei verwendet werden um auf fremde Inhalte hinzuweisen.

Wer haftet für „User Generated Content“?

Unangenehmer ist die Situation für Betreiber von Webseiten, die von mehreren Autoren mit Inhalten beliefert werden. Hier haftet zukünftig der Betreiber für die Rechtmässigkeit der Inhalte. Die grössten Auswirkungen hat die neue Richtlinie damit für die Betreiber von Plattformen, die primär von User Generated Content leben, zum Beispiel Facebook, Instagram und YouTube. Laut der neuen Richtlinie haften selbst diese Betreiber für die Rechtmässigkeit der Inhalte. Der Upload geschützter Inhalte an und für sich bleibt weiterhin erlaubt. Die Plattformen müssen aber die Erlaubnis vom Rechteinhaber bereits vor der Veröffentlichung einfordern. Ansonsten tragen sie die finanziellen Konsequenzen. Sie sind daher gezwungen, jeden einzelnen Upload noch vor der Veröffentlichung zu prüfen.

Wie wird sich Google anpassen müssen?

Für Suchmaschinenbetreiber wie Google bedeutet dies eine komplette Umgestaltung in der Darstellung der Suchergebnisse. In Zukunft dürften höchstens die Seitentitel als Text-Links in den Suchergebnissen erscheinen. In einem Experiment hat Google diese Option bereits bei seiner Google News – Sparte getestet. Das Ergebnis zeigt einen substantiellen Rückgang von den Zugriffszahlen. Für Webseitenbetreiber ist dies eine alarmierende Nachricht. Für den Konzern selbst bedeutet die neue Richtlinie voraussichtlich die Einstellung von Google News. So wie dies bereits in Spanien geschehen ist, wo seit längerem ein sehr strenges Urheberrecht gilt.

Fazit

Auf die Betreiber von Webseiten, Suchmaschinen und Social-Media-Plattformen kommen einige Herausforderungen zu. Als Resultat dieser Regelungen werden so genannte Upload-Filter für viele Webseiten unumgänglich sein. Diese sortieren urheberrechtlich geschützte Inhalte noch während des Uploads aus und führen damit zu einer Quasi-Zensur. Zudem werden wohl einige Ihren Content überprüfen und anpassen müssen.

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